Rechtsgebiet Straßenverkehrsrecht
Bei der Schadensregulierung von Verkehrsunfällen ist wichtigste Frage: Wer sorgt dafür, dass ich meinen Schaden ersetzt bekomme? Wie überall ist die Antwort: Der Beste ist gerade gut genug für mich. Daher überlassen Sie die Regulierung des Schadensfalles nicht Ihrer Werkstatt. Vertrauen Sie Ihr "bestes Stück" nur einem Fachmann an. Das ist ein Fachanwalt für Straßenverkehrsrecht.
Bei Verkehrsstraftaten, oder wenn Sie zu schnell gefahren sind , oder eine "rote" Ampel übersehen haben und Punkte in Flensburg drohen, helfen wir Ihnen. Wir sind die Punktekiller. Wir garantieren Ihnen einen schnellen Beratungstermin.
Allgemeine Hinweise
Wir wissen , dass gerade die Konfrontation mit einem Schadensereignis, z.B. einem Verkehrsunfall oder gar mit der Polizei, Irritationen und manchmal Hilflosigkeit hervorruft. Deswegen garantieren wir Ihnen, dass Sie noch am Tage des Unfalles Kontakt zu uns aufnehmen können, um erste Fragen zu beantworten. Die ersten Stunden nach einem Schadensfall sind für den weiteren Verlauf der Abwicklung ungeheuer wichtig.
Wer übernimmt die Kosten?
Auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, trägt die Kosten unserer Inanspruchnahme der Unfallgegner, wenn das Verschulden eindeutig bei ihm liegt. Um Schriftverkehr mit Behörden und Versicherern müssen Sie sich nicht kümmern. Das machen wir.
Beispiele aus unserem Tätigkeitsfeld
Wenn das Auto schneller fährt, als es eigentlich darf, kann das zu unangenehmen Konsequenzen führen. Nicht nur, dass man weitere Punkte in Flensburg sammelt, der Führerschein ist auch in Gefahr.
Geben Sie sich nicht bei jedem "Blitz" gleich geschlagen. Jedes standardisierte Messverfahren ist angreifbar, die Technik nicht immer ausgereift. Wir überprüfen Ihren Geschwindigkeitsverstoß und beurteilen Ihre Chancen auf Punktevermeidung.
Es kann aber auch passieren, dass man bei „Rot" über eine Ampel gefahren ist. Auch in diesem Fall ist es nicht ungewöhnlich, dass man neben einer Geldbuße auch noch für einen Monat seinen Führerschein verliert.
Verkehrsunfallflucht - weil Sie jemandem beim Ein- und Ausparken zu nahe gekommen sind. Dazu sagen wir: Nicht jede Kollision ist wahrnehmbar, nicht jeder Schadensfall führt zur strafrechtlichen Sanktion. Vermeiden Sie unnötige Polizeibefragungen oder gar Gerichtsverhandlungen. Kommen Sie sofort zu uns. Wir garantieren einen Termin nach Ihrer Wahl, also auch noch am gleichen Tag.
Der Verlust des Führerscheins oder auch zeitliche begrenzte Fahrverbote sind lästig. Sie greifen in das persönliche und das berufliche Leben ein, so dass es sich durchaus lohnt, sich sachverständiger Hilfe zu bedienen.
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt und Notar a.D.
Klaus Becké
Fachanwalt für Straßenverkehrsrecht
Vertrauensanwalt des ACE
Kontakt
T 0471 9 52 54 0
F 0471 9 52 54 99
E-Mail
Hinweis
Besondere Leistung: Soforttermin!
Entscheidend beim Unfall sind die ersten Schritte:
- an wen wende ich mich (Werkstatt oder Anwalt),
- welche Aussage mache ich (z.B. vor der Polizei)
- wie komme ich möglichst schnell zum Ersatz meines Schadens?
Auch hier stehe ich bereit, schnellstmöglich Hilfestellung zu geben und dafür Sorge zu tragen, dass der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners die berechtigten Forderungen nicht willkürlich kürzt.
Für den Fall, dass Sie noch Fragen haben, schlage ich vor, dass ich mit Ihnen diese Positionen noch einmal telefonisch bespreche.